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   EuGH, 15.07.2010 - C-271/08   

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https://dejure.org/2010,362
EuGH, 15.07.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-271/08 (https://dejure.org/2010,362)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; Richtlinie 2004/18/EG Art. 20; Richtlinie 2004/18/EG Art. 23 ff.; BetrAVG § 1; BetrAVG § 1 a; BetrAVG § 17
    Pflicht zur unionsweiten Ausschreibung von Verträgen über die betriebliche Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes; Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • datenbank.nwb.de

    Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an Versorgungsträger, die in einem zwischen Sozialpartnern geschlossenen Tarifvertrag dazu bestimmt wurden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebliche Altersversorgung; Europaweite Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kommunen müssen betriebliche Altersversorgung europaweit ausschreiben

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes - Direktvergabe von Verträgen ohne unionsweite Ausschreibung an ...

  • lto.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge in Kommunen - Auch bei tarifvertraglich vereinbarten Details ist Vergaberecht Trumpf (RA'in Dr. Valeska Pfarr)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge bei Kommunen ausschreibepflichtig

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersversorgung - Ausschreibungspflichten für öffentliche Arbeitgeber (RA Ermbrecht Rindtorff, RA René M. Kieselmann)

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Praxis der betrieblichen Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes verstößt gegen Vorgaben des europäischen Vergaberechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebliche Altersvorsorge kommunaler Mitarbeiter unterliegt dem Vergaberecht! (IBR 2010, 1313)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 24. Juni 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • vergabeblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Öffentlicher Dienst: EU-Kommission fordert Umsetzung des EuGH-Urteils zur betrieblichen Altersversorgung kommunaler Angestellter

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 206 (Ls.)
  • EuZW 2010, 659
  • NZBau 2010, 574
  • NZA 2011, 564
  • VersR 2010, 1335
  • VersR 2011, 172
  • BauR 2010, 2168
  • VergabeR 2010, 931
  • ZfBR 2011, 180
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Außerdem kann die Ausübung eines Grundrechts wie des Rechts auf Kollektivverhandlungen bestimmten Beschränkungen unterworfen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Viking Line, Randnr. 44, und vom 18. Dezember 2007, Laval un Partneri, C-341/05, Slg. 2007, I-11767, Randnr. 91).

    Die Ausübung des Grundrechts auf Kollektivverhandlungen muss demnach mit den Erfordernissen aus den durch den AEU-Vertrag geschützten Freiheiten in Einklang gebracht werden, deren Durchführung im vorliegenden Fall die Richtlinien 92/50 und 2004/18 dienen, und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteile Viking Line, Randnr. 46, und Laval un Partneri, Randnr. 94).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Diese Mitgliedstaaten empfehlen, die Ausführungen des Gerichtshofs in den Urteilen vom 21. September 1999, Albany (C-67/96, Slg. 1999, I-5751), und vom 21. September 2000, van der Woude (C-222/98, Slg. 2000, I-7111), auf den vorliegenden Kontext zu übertragen, und stützen ihr Vorbringen darauf, dass mit den genannten Vertragsvergabevorgängen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag, genauer § 6 des TV-EUmw/VKA, durchgeführt worden sei.

    Es trifft zwar zu, dass der Gerichtshof insbesondere in den Urteilen Albany und van der Woude entschieden hat, dass ein Tarifvertrag zwischen Organisationen, die die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer vertreten, und mit dem in einem bestimmten Sektor ein Zusatzrentensystem geschaffen wird, das durch einen Rentenfonds verwaltet wird, bei dem die Mitgliedschaft verbindlich vorgeschrieben ist, trotz der ihm immanenten wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen nicht unter Art. 101 Abs. 1 AEUV fällt.

  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Schließlich impliziert die Bedingung des entgeltlichen Charakters der in Rede stehenden Verträge, dass geprüft wird, ob für die öffentlichen Auftraggeber an diesen von ihnen geschlossenen Verträgen ein unmittelbares wirtschaftliches Interesse besteht (vgl. entsprechend Urteil vom 25. März 2010, Helmut Müller, C-451/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.
  • EuGH, 22.03.1983 - 42/82

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-236/05

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 04.02.1988 - 113/86

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Insoweit ist zunächst hervorzuheben, dass sich der Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits auf streitige Vertragsvergabevorgänge erstrecken kann, die nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist, also nach dem 4. September 2006, erfolgt sind, da diese Vergabevorgänge ein Verhalten derselben Art wie die in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme angesprochenen darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. März 1983, Kommission/Frankreich, 42/82, Slg. 1983, 1013, Randnr. 20, vom 4. Februar 1988, Kommission/Italien, 113/86, Slg. 1988, 607, Randnr. 11, und vom 9. November 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-236/05, Slg. 2006, I-10819, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-112/00

    Sperrung der Brennerautobahn durch Demonstranten führt nicht zur Staatshaftung

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Die Beantwortung dieser Frage setzt voraus, dass anhand des Akteninhalts geprüft wird, ob bei der Festlegung des Inhalts von § 6 des TV-EUmw/VKA, den die Kommission in ihrer Klage als die Vorschrift nennt, die die Grundlage für die streitigen Vertragsvergabevorgänge gebildet hat, im Zuge der Berücksichtigung der jeweiligen Interessen, die in der Verbesserung des Rentenniveaus der betreffenden Arbeitnehmer auf der einen und der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs sowie der Öffnung für den Wettbewerb auf Unionsebene auf der anderen Seite bestehen, das rechte Gleichgewicht gewahrt worden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 12. Juni 2003, Schmidberger, C-112/00, Slg. 2003, I-5659, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass Klauseln von Tarifverträgen nicht dem Anwendungsbereich der Bestimmungen über die Freizügigkeit entzogen sind (vgl. Urteil vom 11. Dezember 2007, 1nternational Transport Workers' Federation und Finnish Seamen's Union, "Viking Line", C-438/05, Slg. 2007, I-10779, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erklärt sich aus dem Zweck dieser Richtlinien, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-343/08

    Kommission / Tschechische Republik - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-271/08
    Zweck dieser auf Unionsebene koordinierten Regeln ist es, ein hohes Maß an Sicherheit für die zukünftigen Rentner zu gewährleisten, denen die Leistungen dieser Träger zugutekommen sollen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 45).
  • EuGH, 21.09.2000 - C-222/98

    van der Woude

  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Insoweit könne das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), diese Schlussfolgerung mittelbar bestätigen, denn dort habe der Gerichtshof in Rn. 73 festgestellt, dass durch die Vergaberichtlinien die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch die öffentlichen Auftraggeber ausgeschlossen werden solle.
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Hinsichtlich der Beurteilung durch das vorlegende Gericht ist darauf hinzuweisen, dass die im Ausgangsverfahren fragliche Klausel über die automatische Beendigung von Arbeitsverhältnissen die Frucht einer von den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelten Vereinbarung ist, die damit ihr als ein Grundrecht anerkanntes Recht auf Kollektivverhandlungen ausgeübt haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 37).
  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auch Tarifverträge haben dem Recht der Union und der Richtlinie 2000/78/EG zu entsprechen, denn das in Art. 28 GRC proklamierte Recht auf Kollektivverhandlungen muss im Geltungsbereich des Unionsrechts im Einklang mit diesem ausgeübt werden (EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 46 f., Slg. 2011, I-8003; 8. September 2011 - C-297/10 - [Hennigs] Rn. 67 f., Slg. 2011, I-7965; 15. Juli 2010 - C-271/08 - [Kommission/Deutschland] Rn. 43, Slg. 2010, I-7091; BAG 29. September 2011 - 2 AZR 177/10 - Rn. 21) .
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    Bereits in seinem Urteil vom 15.07.2010 (C-271/08, Betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer des kommunalen öffentlichen Dienstes, VergabeR 2010, 931, juris Rn. 50, 54, 55, 59, 70 f.) hat der EuGH ausgeführt, dass ein öffentlicher Auftrag auch dann vorliege, wenn ein öffentlicher Auftraggeber lediglich eine tarifvertraglich vorgegebene Auswahlentscheidung auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung umsetze, weil Art. 1 Abs. 9 der Richtlinie 2004/18/EG nicht zwischen öffentlichen Aufträgen unterscheide, die ein öffentlicher Auftraggeber vergibt, um seine im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben zu erfüllen, und solchen Aufträgen, die nicht im Zusammenhang mit diesen Aufgaben stünden.

    Das Fehlen einer solchen Unterscheidung erkläre sich aus dem Zweck der Richtlinie 2004/18/EG, die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter oder Bewerber bei der Auftragsvergabe durch öffentliche Auftraggeber auszuschließen (EuGH, Urt. v. 15.07.2007, C-271/08, juris Rn. 55, 71, 73).

  • BAG, 08.12.2010 - 7 AZR 438/09

    Tarifvertragliche Altersgrenze

    Bei der in der Sache Rosenbladt streitbefangenen tariflichen Altersgrenzenregelung in § 19 Nr. 8 des Rahmentarifvertrags für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung (vgl. dazu insbesondere auch schon BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - BAGE 127, 74) handele es sich um "die Frucht einer von den Vertretern der Arbeitnehmer und den Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelten Vereinbarung..., die damit ihr als ein Grundrecht anerkanntes Recht auf Kollektivverhandlungen ausgeübt haben" (EuGH 12. Oktober 2010 - C-45/09 - [Rosenbladt] Rn. 67, aaO; vgl. in diesem Sinne insbesondere unter Hinweis auf die Verankerung des Rechts auf Kollektivverhandlungen durch Art. 28 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch EuGH 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, - C-271/08 - Rn. 37, EzTöD 750 TV EUmw Nr. 5) .
  • EuGH, 04.04.2019 - C-699/17

    Allianz Vorsorgekasse - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Diese Auslegung werde durch das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), gestützt, in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass ein Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Versorgungsträger über die betriebliche Altersversorgung nicht unter diese Ausnahme fallen könne.

    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), äußert das vorlegende Gericht daher Zweifel, ob das Vergaberecht unter Umständen wie den im Ausgangsverfahren in Rede stehenden anwendbar ist.

    Es lässt sich nämlich nicht sagen, dass mit der Wahrnehmung des Rechts auf Kollektivverhandlungen zwangsläufig eine Beeinträchtigung der das öffentliche Auftragswesen betreffenden Grundregeln des Vertrags verbunden wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, EU:C:2010:426, Rn. 41 und 47).

    Demnach führt der Umstand, dass die Vergabe eines Auftrags in Durchführung eines Kollektivvertrags erfolgt, als solcher nicht dazu, dass der Auftrag dem Anwendungsbereich der auf das öffentliche Auftragswesen anwendbaren Regeln entzogen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland, C-271/08, EU:C:2010:426, Rn. 50).

    Das Argument, die betroffenen Gesellschaften hätten ihre Entscheidung nicht autonom treffen können, da die Betriebsräte nach § 9 Abs. 1 BMSVG ein Mitbestimmungsrecht und die Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 2 BMSVG ein Widerspruchsrecht hätten, eignet sich nämlich nicht zur Unterscheidung des Ausgangsverfahrens von der mit Urteil vom 15. Juli 2010, Kommission/Deutschland (C-271/08, EU:C:2010:426), entschiedenen Rechtssache, in der es um eine Altersvorsorgeregelung ging.

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 177/10

    Tarifvertragliche Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung - einzelvertragliche

    Sie müssen ihre Rechte im Einklang mit dem Unionsrecht ausüben (vgl. EuGH 8. September 2011 - C-297/10 und C-298/10 [Hennings] - Rn. 67, NZA 2011, 1100; 15. Juli 2010 - C-271/08 - Rn. 43, NZA 2011, 564; BAG 20. Mai 2010 - 6 AZR 319/09 (A) - Rn. 20, BAGE 134, 311) .
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    66 (1.1.) Zutreffend hat die Vergabekammer insoweit im Ausgangspunkt angenommen, dass es für die Frage der Vergabeverfahrenspflichtigkeit des Vorhabens nicht auf die Eigentumslage an dem Kies ankommt und dass daher der Umstand, dass die Antragsgegnerin Ziffer 2 Eigentümerin der fraglichen Grundstücke und des Großteils des ausgehobenen Kieses ist und sie weder Interesse am streitgegenständlichen Bauauftrag als solchem hat noch an dessen Vergabe unmittelbar beteiligt ist, für die Frage des Vorliegens eines öffentlichen Auftrags mit Blick auf die Kiesverwertung nicht von Bedeutung ist (vgl. EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 - juris).

    Denn für eine Entgeltlichkeit in diesem Sinne ist es ausreichend, dass zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vermögenswerte Leistungen ausgetauscht werden und der Vertrag insbesondere auch im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers ist (EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-271/08 - juris; BGH, a.a.O.; Eschenbruch, in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl. § 99 Rn. 183 ff., m.w.N. und 4. Aufl., § 103 Rn. 244, 247).

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

    Dies folgt bis zum 31.01.2006 aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und seit dem 01. Februar 2006 aus Art. 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. C-271/08, Slg. 2010, I-7091).

    Da bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 (Az. C-271/08, Slg. 2010, I-709) in Deutschland die Auffassung vorherrschte, dass diese Richtlinien auf Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anwendbar sind, weil ihnen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde lag (vgl. EuGH aaO. Rn. 70), kann jedoch nicht angenommen werden und ist auch nicht vorgetragen, dass solche Ausschreibungen bis zum 15. Juli 2010 tatsächlich durchgeführt wurden.

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

    Dies folgt bis zum 31.01.2006 aus Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge und seit dem 01. Februar 2006 aus Art. 20 in Verbindung mit den Art. 23 bis 55 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31.März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge (vgl. EuGH, Urt. v. 15.07.2010, Az. C-271/08, Slg. 2010, I-7091).

    Da bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juli 2010 (Az. C-271/08, Slg. 2010, I-709) in Deutschland die Auffassung vorherrschte, dass diese Richtlinien auf Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht anwendbar sind, weil ihnen ein zwischen Sozialpartnern ausgehandelter Tarifvertrag zugrunde lag (vgl. EuGH aaO. Rn. 70), kann jedoch nicht angenommen werden und ist auch nicht vorgetragen, dass solche Ausschreibungen bis zum 15. Juli 2010 tatsächlich durchgeführt wurden.

  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 29/09

    Betriebliche Altersversorgung - mittelbare Diskriminierung

  • VK Südbayern, 08.04.2016 - Z3-3-3194-1-57-11/15

    Keine Vergabenachprüfung aufgrund verbindlicher Bestimmung des

  • EuGH, 22.12.2010 - C-215/09

    Mehiläinen und Terveystalo Healthcare - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • VK Westfalen, 01.06.2015 - VK 2-7/15

    Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind ausschreibungspflichtig!

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-447/09

    Prigge u.a. - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • EuGH, 02.09.2021 - C-928/19

    Rechtsmittel EPSU: Die Kommission ist nicht verpflichtet, einem Antrag der

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-25/14

    UNIS

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2014 - C-113/13

    ASL n.5 u.a. - Art. 49 AEUV und 56 AEUV - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche

  • OLG Brandenburg, 13.09.2011 - Verg W 10/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Aufhebung einer Ausschreibung von Leistungen der

  • EuG, 21.11.2012 - T-270/08

    Deutschland / Kommission - EFRE - Kürzung der finanziellen Beteiligung -

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